Vektor:Finanzen
Begrüßungsgeld
Die Landeshauptstadt Kiel möchte, dass sich die Studierenden in Kiel wohl fühlen und sich mit der Stadt identifizieren. Eine Zuwendung für Studierende soll die Entscheidung für Kiel als Lernort und Heimatstadt erleichtern.
Im Klartext: Wer höchstens drei Monate vor Studienbeginn nach Kiel gezogen ist und seinen Hauptwohnsitz hier angemeldet hat, bekommt von der Stadt Kiel ein Begrüßungsgeschenk in Höhe von 150 €. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass das Begrüßungsgeld als eigenes Einkommen zählt.
Um dieses Geld zu erhalten, muss man im Rathaus einen Antrag stellen. Das kann auch gleich mit der Ummeldung zusammen geschehen. Dabei sollte man drauf achten, dass man sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug auch ummelden muss. Das Antragsformular kann man auch im Internet auf www.kiel.de unter „Bürgerservice A-Z“ → „Begrüßungsgeld für Studierende“ herunterladen oder im Erdgeschoss des Uni-Hochhauses mitnehmen. Ist der Antrag einmal gestellt, kann man seinen Gutschein ab dem 1. Dezember des laufenden Jahres (in Kiel angemeldet bis 31.03.) oder ab dem 1.Dezember des folgenden Jahres im Rathaus abholen und direkt bei der Stadtkasse einlösen.
Stipendien
Ein Stipendium ist ein Zuschuss zum Studium, der in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Es gibt vielfältige Stipendienprogramme von unterschiedlichen Anbietern. Zwar gibt es meist mehr Bewerber als Stipendien, dennoch ist eine Bewerbung um ein Stipendium kein aussichtsloses Unterfangen. Eine Stipendiendatenbank findet ihr unter folgenden Link: Stipendiendatenbank des Bundesministerium für Bildung und Forschung
Wenn ihr mehr darüber wissen wollt, fragt am besten beim AStA nach Publikationen zum Thema Stipendien.
BAföG
An der Uni gibt es viele Leute, die sich mit diesem Thema beschäftigen und Hilfe anbieten. Darum hier nur ein kleiner Überblick der wichtigen Dinge, die ihr beachten solltet:
- Nicht denken, dass man kein BAföG bekommt, erst den Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, weiß man wenigstens sicher, dass man keinen Anspruch hat.
- Anträge gibt es in der Mensa I (Eingang am Parkplatz, rechts) im 1. Stock, direkt vor der Anmeldung des BAföG-Amts (hier müsst ihr auch euren Erstantrag abgeben). Geschickt ist es, sich von jedem der ausgelegten Formulare eines zu schnappen (inklusive Erläuterung) und sich alles in Ruhe zu Hause anzusehen. Auf Antragsformular I steht genau drauf, was ihr braucht. Anträge gibt es auch unter das-neue-bafoeg.de. Die Öffnungszeiten des BAföG-Amts in Kiel könnt ihr auf der Homepage des Studentenwerks SH einsehen. Einfach links in der Liste „BAföG“ anklicken.
- Rechtzeitig abgeben! Je eher ihr den Antrag stellt, desto eher gibt es das Geld. Eine Bearbeitung kann bis zu drei Monaten, in machen Fällen sogar noch länger dauern. Wichtig ist, dass mindestens ein formloser Antrag noch in dem Monat eingeht, ab dem ihr gefördert werden wollt, im Wintersemester also Oktober und im Sommersemester April. Ist der Antrag erstmal genehmigt, gibt es für alle Monate eine Nachzahlung. Bis dahin müsst ihr euch aber anders über Wasser halten, deswegen einfach so schnell wie möglich alle nötigen Unterlagen einreichen.
- Ihr braucht Hilfe von euren Eltern beim Ausfüllen wegen Einkommen, Steuernummer, Unterschriften etc.
- Jedes Jahr muss der Antrag verlängert, sprich drei Monate vor Ablauf der Frist neu gestellt werden (Folgeantrag).
- Es muss jedes Semester ein spezieller Studiennachweis abgegeben werden (Bescheinigung nach §48 BAföG, bekommt ihr zusammen mit den Studienbescheinigungen).
- Nach dem vierten Fachsemester braucht ihr eine Leistungsbescheinigung. Diese bekommt ihr bei einem für euren Fachbereich zuständigen Professor. In der Informatik wendet ihr euch hierzu an das Prüfungsamt. Geht dort auf jeden Fall hin, auch wenn ihr den Nachweis nicht erbringen könnt. Es gibt Entschuldigungsgründe, die akzeptiert werden.
- Für Fragen jeglicher Art zum Bafög gibt es eine sehr kompetente und freundliche Beratung beim AStA. Alle Probleme werden dort vertraulich behandelt. Bevor ihr verzweifelt fragt dort nach, es wurde schon so Manchen aus schwierigen Lagen geholfen.
- Wenn ihr einen bewilligten BAföG-Bescheid erhalten habt, könnt ihr vom Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ-Gebühr, befreit werden. Dazu müsst ihr euch einen Antrag auf Befreiung beim Studentenwerk Infopoint in der Mensa I holen. Nur noch ausfüllen, mit dem aktuellen Bescheid zum BAföG-Amt, um beides bestätigen zu lassen, und den Antrag an den Beitragsservice, siehe Link, schicken.