Vektor:Finanzen

Aus Fachschaften Informatik & Mathematik

Begrüßungsgeld

Die Landeshauptstadt Kiel möchte, dass sich die Studierenden in Kiel wohl fühlen und sich mit der Stadt identifizieren. Eine Zuwendung für Studierende soll die Entscheidung für Kiel als Lernort und Heimatstadt erleichtern.

Im Klartext: Wer höchstens drei Monate vor Studienbeginn nach Kiel gezogen ist und seinen Hauptwohnsitz hier angemeldet hat, bekommt von der Stadt Kiel ein Begrüßungsgeschenk in Höhe von 100 €. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass das Begrüßungsgeld als eigenes Einkommen zählt.

Um dieses Geld zu erhalten, muss man im Rathaus oder einem Stadtteilbürgeramt einen Antrag stellen. Das kann auch gleich mit der Ummeldung zusammen geschehen (man muss sich übrigens innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden). Das Antragsformular und weitere Informationen findet ihr auf der Homepage der Stadt Kiel.

Stipendien

Ein Stipendium ist ein Zuschuss zum Studium, der in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Es gibt vielfältige Stipendienprogramme von unterschiedlichen Anbietern. Zwar gibt es meist mehr Bewerber als Stipendien, dennoch ist eine Bewerbung um ein Stipendium kein aussichtsloses Unterfangen. Eine Stipendiendatenbank findet ihr unter folgendem Link: Stipendiendatenbank des Bundesministerium für Bildung und Forschung

Wenn ihr mehr darüber wissen wollt, fragt am besten beim AStA nach Informationen zum Thema Stipendien.

BAföG

An der Uni gibt es viele Leute, die sich mit diesem Thema beschäftigen und Hilfe anbieten. Darum hier nur ein kleiner Überblick der wichtigen Dinge, die ihr beachten solltet:

  • Nicht denken, dass man kein BAföG bekommt, erst den Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, weiß man wenigstens sicher, dass man keinen Anspruch hat.
  • Anträge gibt es in der Mensa I und beim BAföG-Amt (hier müsst ihr auch euren Erstantrag abgeben). Geschickt ist es, sich von jedem der ausgelegten Formulare eines zu schnappen (inklusive Erläuterung) und sich alles in Ruhe zu Hause anzusehen. Auf Antragsformular I steht genau drauf, was ihr braucht. Anträge gibt es auch unter [1]. Das BAföG-Amt befindet sich in der Mensa 1, Westring 385. Die Öffnungszeiten des BAföG-Amts in Kiel könnt ihr auf der Homepage des Studentenwerks SH einsehen. Einfach oben auf "BAföG" und dann "Ansprechpartner" klicken.
  • Rechtzeitig abgeben! Je eher ihr den Antrag stellt, desto eher gibt es das Geld. Eine Bearbeitung kann bis zu drei Monate, in machen Fällen sogar noch länger, dauern. Wichtig ist, dass mindestens ein formloser Antrag noch in dem Monat eingeht, ab dem ihr gefördert werden wollt, im Wintersemester also Oktober und im Sommersemester April. Ist der Antrag erstmal genehmigt, gibt es für alle Monate eine Nachzahlung. Bis dahin müsst ihr euch aber anders über Wasser halten, deswegen so schnell wie möglich alle nötigen Unterlagen einreichen.
  • Ihr braucht Hilfe von euren Eltern beim Ausfüllen wegen Einkommen, Steuernummer, Unterschriften etc.
  • Jedes Jahr muss der Antrag verlängert, sprich drei Monate vor Ablauf der Frist neu gestellt werden (Folgeantrag).
  • Es muss jedes Semester ein spezieller Studiennachweis abgegeben werden (Bescheinigung nach §9 BAföG, bekommt ihr zusammen mit den Studienbescheinigungen).
  • Nach dem vierten Fachsemester braucht ihr eine Leistungsbescheinigung. Eine Übersicht über eure bis dahin bestandenen Module bekommt ihr beim Prüfungsamt. Mit dieser Übersicht und dem entsprechenden Formblatt, geht ihr dann zum BAföG-Beauftragten Eures Fachbereichs. In der Mathematik ist derzeit Prof. Dr. Carsten Schütt dafür zuständig. In der Informatik ist der BAföG-Beauftragt Priv.-Doz. Frank Huch. Da er auch der Geschäftsführer des Prüfungsamts Informatik ist, müsst ihr hier also nur zum Prüfungsamt gehen. Auch wenn ihr den Nachweis nicht erbringen könnt, geht auf jeden Fall zum für euch zuständigen BAföG-Beauftragten. Es gibt Entschuldigungsgründe, die akzeptiert werden.
  • Für Fragen jeglicher Art zum Bafög gibt es eine sehr kompetente und freundliche Beratung beim AStA. Alle Probleme werden dort vertraulich behandelt. Bevor ihr verzweifelt, fragt dort nach, es wurde schon so Manchen aus schwierigen Lagen geholfen.
  • Wenn ihr einen bewilligten BAföG-Bescheid erhalten habt, könnt ihr vom Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ-Gebühr, befreit werden. Dazu müsst ihr euch einen Antrag auf Befreiung beim Infocafe im Sechseckbau (vor der Mensa 1) holen. Nur noch ausfüllen, mit dem aktuellen Bescheid zum BAföG-Amt, um beides bestätigen zu lassen, und den Antrag an den Beitragsservice schicken.