Begrüßungsgeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Ist der Antrag einmal gestellt kann man seinen Gutschein ab dem 1. Dezember des nächsten Jahres im Rathaus abholen und direkt bei der Stadtkasse einlösen. | Ist der Antrag einmal gestellt kann man seinen Gutschein ab dem 1. Dezember des nächsten Jahres im Rathaus abholen und direkt bei der Stadtkasse einlösen. | ||
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Version vom 17. Mai 2010, 18:01 Uhr
Die Landeshauptstadt Kiel möchte, dass sich die Studierenden in Kiel wohl fühlen und sich mit der Stadt identifizieren. Eine Zuwendung für Studierende soll die Entscheidung für Kiel als Lernort und Heimatstadt erleichtern.
Im Klartext: Wer höchstens drei Monate vor Studienbeginn nach Kiel gezogen ist und seinen Hauptwohnsitz hier angemeldet hat, bekommt von der Stadt Kiel ein Begrüßungsgeschenk in Höhe von 150 €. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass das Begrüßungsgeld als eigenes Einkommen zählt, so dass in seltenen Fällen die für das Kindergeld zulässige Einkommenshöchstgrenze überschritten wird.
Um dieses Geld zu erhalten muss im Rathaus ein Antrag gestellt werden. Das Antragsformular kann man im Internet auf kiel.de unter "Bürgerservice"/"Begrüßungsgeld für Studierende" herunterladen oder auch im Erdgeschoß des Hochauses mitnehmen. Ist der Antrag einmal gestellt kann man seinen Gutschein ab dem 1. Dezember des nächsten Jahres im Rathaus abholen und direkt bei der Stadtkasse einlösen.