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Im Klartext: Wer höchstens drei Monate vor Studienbeginn nach Kiel gezogen ist
Im Klartext: Wer höchstens drei Monate vor Studienbeginn nach Kiel gezogen ist
und seinen Hauptwohnsitz hier angemeldet hat, bekommt von der Stadt Kiel ein
und seinen Hauptwohnsitz hier angemeldet hat, bekommt von der Stadt Kiel ein
Begrüßungsgeschenk in Höhe von 150 €. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass
Begrüßungsgeschenk in Höhe von 100 €. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass
das Begrüßungsgeld als eigenes Einkommen zählt.
das Begrüßungsgeld als eigenes Einkommen zählt.


Um dieses Geld zu erhalten, muss man im Rathaus einen Antrag stellen. Das kann auch gleich mit der Ummeldung zusammen geschehen. Dabei sollte man drauf achten, dass man sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug auch ummelden muss.
Um dieses Geld zu erhalten, muss man im Rathaus oder einem Stadtteilbürgeramt einen Antrag stellen. Das kann auch gleich mit der Ummeldung zusammen geschehen (man muss sich übrigens innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden). Das Antragsformular und weitere Informationen findet ihr unter[http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=9670000].
Das Antragsformular kann man auch im Internet auf [http://www.kiel.de/ www.kiel.de]
Ist der Antrag einmal gestellt, kann man die 100 € Begrüßungsgeld ab dem 1. Dezember des laufenden Jahres (in Kiel angemeldet bis 31.03.) oder ab dem 1.Dezember des folgenden Jahres im Rathaus abholen.
unter „Bürgerservice A-Z“ → „Begrüßungsgeld für Studierende“ herunterladen oder im Erdgeschoss des Uni-Hochhauses mitnehmen.
Ist der Antrag einmal gestellt, kann man seinen Gutschein ab dem 1. Dezember des laufenden Jahres (in Kiel angemeldet bis 31.03.) oder ab dem 1.Dezember des folgenden Jahres im Rathaus abholen und direkt dort einlösen.


== Stipendien ==
== Stipendien ==
Ein Stipendium ist ein Zuschuss zum Studium, der in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Es gibt vielfältige Stipendienprogramme von unterschiedlichen Anbietern. Zwar gibt es meist mehr Bewerber als Stipendien, dennoch ist eine Bewerbung um ein Stipendium kein aussichtsloses Unterfangen.  
Ein Stipendium ist ein Zuschuss zum Studium, der in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Es gibt vielfältige Stipendienprogramme von unterschiedlichen Anbietern. Zwar gibt es meist mehr Bewerber als Stipendien, dennoch ist eine Bewerbung um ein Stipendium kein aussichtsloses Unterfangen.  
Eine Stipendiendatenbank findet ihr unter folgendem Link: [http://www.stipendienlotse.de/ Stipendiendatenbank des Bundesministerium für Bildung und Forschung]
Eine Stipendiendatenbank findet ihr unter folgendem Link: [http://www.stipendienlotse.de/| Stipendiendatenbank des Bundesministerium für Bildung und Forschung]


Wenn ihr mehr darüber wissen wollt, fragt am besten beim AStA nach Publikationen zum Thema Stipendien.
Wenn ihr mehr darüber wissen wollt, fragt am besten beim AStA nach Publikationen zum Thema Stipendien.
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solltet:
solltet:
* Nicht denken, dass man kein BAföG bekommt, erst den Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, weiß man wenigstens sicher, dass man keinen Anspruch hat.
* Nicht denken, dass man kein BAföG bekommt, erst den Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, weiß man wenigstens sicher, dass man keinen Anspruch hat.
* Anträge gibt es in der Mensa I (Eingang am Parkplatz, rechts) im 1. Stock, direkt vor der Anmeldung des BAföG-Amts (hier müsst ihr auch euren Erstantrag abgeben). Geschickt ist es, sich von jedem der ausgelegten Formulare eines zu schnappen (inklusive Erläuterung) und sich alles in Ruhe zu Hause anzusehen. Auf Antragsformular I steht genau drauf, was ihr braucht. Anträge gibt es auch unter [http://www.das-neue-bafoeg.de/ das-neue-bafoeg.de]. Die Öffnungszeiten des BAföG-Amts in Kiel könnt ihr auf der [http://www.studentenwerk-s-h.de/ Homepage des Studentenwerks SH] einsehen. Einfach links in der Liste „BAföG“ anklicken.
* Anträge gibt es in der Mensa I und beim BAföG-Amt (hier müsst ihr auch euren Erstantrag abgeben). Geschickt ist es, sich von jedem der ausgelegten Formulare eines zu schnappen (inklusive Erläuterung) und sich alles in Ruhe zu Hause anzusehen. Auf Antragsformular I steht genau drauf, was ihr braucht. Anträge gibt es auch unter [http://www.das-neue-bafoeg.de/de/alle-antragsformulare-432.php]. Das BAföG-Amt befindet sich wegen Umbaus derzeit größtenteils in der Ludewig-Meyn-Str. 8, also direkt beim Mathematischen Seminar. Die Öffnungszeiten des BAföG-Amts in Kiel könnt ihr auf der [http://www.studentenwerk-s-h.de/ Homepage des Studentenwerks SH] einsehen. Einfach oben auf „BAföG“ und dann "Ansprechpartner" klicken.
* Rechtzeitig abgeben! Je eher ihr den Antrag stellt, desto eher gibt es das Geld. Eine Bearbeitung kann bis zu drei Monate, in machen Fällen sogar noch länger, dauern. Wichtig ist, dass mindestens ein formloser Antrag noch in dem Monat eingeht, ab dem ihr gefördert werden wollt, im Wintersemester also Oktober und im Sommersemester April. Ist der Antrag erstmal genehmigt, gibt es für alle Monate eine Nachzahlung. Bis dahin müsst ihr euch aber anders über Wasser halten, deswegen einfach so schnell wie möglich alle nötigen Unterlagen einreichen.
* Rechtzeitig abgeben! Je eher ihr den Antrag stellt, desto eher gibt es das Geld. Eine Bearbeitung kann bis zu drei Monate, in machen Fällen sogar noch länger, dauern. Wichtig ist, dass mindestens ein formloser Antrag noch in dem Monat eingeht, ab dem ihr gefördert werden wollt, im Wintersemester also Oktober und im Sommersemester April. Ist der Antrag erstmal genehmigt, gibt es für alle Monate eine Nachzahlung. Bis dahin müsst ihr euch aber anders über Wasser halten, deswegen so schnell wie möglich alle nötigen Unterlagen einreichen.
* Ihr braucht Hilfe von euren Eltern beim Ausfüllen wegen Einkommen, Steuernummer, Unterschriften etc.
* Ihr braucht Hilfe von euren Eltern beim Ausfüllen wegen Einkommen, Steuernummer, Unterschriften etc.
* Jedes Jahr muss der Antrag verlängert, sprich drei Monate vor Ablauf der Frist neu gestellt werden (Folgeantrag).
* Jedes Jahr muss der Antrag verlängert, sprich drei Monate vor Ablauf der Frist neu gestellt werden (Folgeantrag).
* Es muss jedes Semester ein spezieller Studiennachweis abgegeben werden (Bescheinigung nach §48 BAföG, bekommt ihr zusammen mit den Studienbescheinigungen).
* Es muss jedes Semester ein spezieller Studiennachweis abgegeben werden (Bescheinigung nach §9 BAföG, bekommt ihr zusammen mit den Studienbescheinigungen).
* Nach dem vierten Fachsemester braucht ihr eine Leistungsbescheinigung. Diese bekommt ihr bei einem für euren Fachbereich zuständigen Professor. In der Informatik wendet ihr euch hierzu an das Prüfungsamt. Geht dort auf jeden Fall hin, auch wenn ihr den Nachweis nicht erbringen könnt. Es gibt Entschuldigungsgründe, die akzeptiert werden.
* Nach dem vierten Fachsemester braucht ihr eine Leistungsbescheinigung. Eine Übersicht über eure bis dahin bestandenen Module bekommt ihr beim Prüfungsamt. Mit dieser Übersicht und dem entsprechenden Formblatt, geht ihr dann zum BAföG-Beauftragten Eures Fachbereichs. In der Mathematik ist derzeit Prof. Dr. Carsten Schütt dafür zuständig. In der Informatik ist der BAföG-Beauftragt Priv.-Doz. Frank Huch. Da er auch der Geschäftsführer des Prüfungsamts Informatik ist, müsst ihr hier also nur zum Prüfungsamt gehen. Auch wenn ihr den Nachweis nicht erbringen könnt, geht auf jeden Fall zum für euch zuständigen BAföG-Beauftragten. Es gibt Entschuldigungsgründe, die akzeptiert werden.
* Für Fragen jeglicher Art zum Bafög gibt es eine sehr kompetente und freundliche Beratung beim AStA. Alle Probleme werden dort vertraulich behandelt. Bevor ihr verzweifelt, fragt dort nach, es wurde schon so Manchen aus schwierigen Lagen geholfen.
* Für Fragen jeglicher Art zum Bafög gibt es eine sehr kompetente und freundliche Beratung beim AStA. Alle Probleme werden dort vertraulich behandelt. Bevor ihr verzweifelt, fragt dort nach, es wurde schon so Manchen aus schwierigen Lagen geholfen.
* Wenn ihr einen bewilligten BAföG-Bescheid erhalten habt, könnt ihr vom [http://www.rundfunkbeitrag.de Rundfunkbeitrag], ehemals GEZ-Gebühr, befreit werden. Dazu müsst ihr euch einen Antrag auf Befreiung beim Studentenwerk Infopoint in der Mensa I holen. Nur noch ausfüllen, mit dem aktuellen Bescheid zum BAföG-Amt, um beides bestätigen zu lassen, und den Antrag an den Beitragsservice schicken.
* Wenn ihr einen bewilligten BAföG-Bescheid erhalten habt, könnt ihr vom [http://www.rundfunkbeitrag.de Rundfunkbeitrag], ehemals GEZ-Gebühr, befreit werden. Dazu müsst ihr euch einen Antrag auf Befreiung beim Studentenwerk Infopoint in der Mensa I holen. Nur noch ausfüllen, mit dem aktuellen Bescheid zum BAföG-Amt, um beides bestätigen zu lassen, und den Antrag an den Beitragsservice schicken.

Version vom 31. Juli 2014, 21:46 Uhr

Begrüßungsgeld

Die Landeshauptstadt Kiel möchte, dass sich die Studierenden in Kiel wohl fühlen und sich mit der Stadt identifizieren. Eine Zuwendung für Studierende soll die Entscheidung für Kiel als Lernort und Heimatstadt erleichtern.

Im Klartext: Wer höchstens drei Monate vor Studienbeginn nach Kiel gezogen ist und seinen Hauptwohnsitz hier angemeldet hat, bekommt von der Stadt Kiel ein Begrüßungsgeschenk in Höhe von 100 €. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass das Begrüßungsgeld als eigenes Einkommen zählt.

Um dieses Geld zu erhalten, muss man im Rathaus oder einem Stadtteilbürgeramt einen Antrag stellen. Das kann auch gleich mit der Ummeldung zusammen geschehen (man muss sich übrigens innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden). Das Antragsformular und weitere Informationen findet ihr unter[1]. Ist der Antrag einmal gestellt, kann man die 100 € Begrüßungsgeld ab dem 1. Dezember des laufenden Jahres (in Kiel angemeldet bis 31.03.) oder ab dem 1.Dezember des folgenden Jahres im Rathaus abholen.

Stipendien

Ein Stipendium ist ein Zuschuss zum Studium, der in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Es gibt vielfältige Stipendienprogramme von unterschiedlichen Anbietern. Zwar gibt es meist mehr Bewerber als Stipendien, dennoch ist eine Bewerbung um ein Stipendium kein aussichtsloses Unterfangen. Eine Stipendiendatenbank findet ihr unter folgendem Link: Stipendiendatenbank des Bundesministerium für Bildung und Forschung

Wenn ihr mehr darüber wissen wollt, fragt am besten beim AStA nach Publikationen zum Thema Stipendien.

BAföG

An der Uni gibt es viele Leute, die sich mit diesem Thema beschäftigen und Hilfe anbieten. Darum hier nur ein kleiner Überblick der wichtigen Dinge, die ihr beachten solltet:

  • Nicht denken, dass man kein BAföG bekommt, erst den Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, weiß man wenigstens sicher, dass man keinen Anspruch hat.
  • Anträge gibt es in der Mensa I und beim BAföG-Amt (hier müsst ihr auch euren Erstantrag abgeben). Geschickt ist es, sich von jedem der ausgelegten Formulare eines zu schnappen (inklusive Erläuterung) und sich alles in Ruhe zu Hause anzusehen. Auf Antragsformular I steht genau drauf, was ihr braucht. Anträge gibt es auch unter [2]. Das BAföG-Amt befindet sich wegen Umbaus derzeit größtenteils in der Ludewig-Meyn-Str. 8, also direkt beim Mathematischen Seminar. Die Öffnungszeiten des BAföG-Amts in Kiel könnt ihr auf der Homepage des Studentenwerks SH einsehen. Einfach oben auf „BAföG“ und dann "Ansprechpartner" klicken.
  • Rechtzeitig abgeben! Je eher ihr den Antrag stellt, desto eher gibt es das Geld. Eine Bearbeitung kann bis zu drei Monate, in machen Fällen sogar noch länger, dauern. Wichtig ist, dass mindestens ein formloser Antrag noch in dem Monat eingeht, ab dem ihr gefördert werden wollt, im Wintersemester also Oktober und im Sommersemester April. Ist der Antrag erstmal genehmigt, gibt es für alle Monate eine Nachzahlung. Bis dahin müsst ihr euch aber anders über Wasser halten, deswegen so schnell wie möglich alle nötigen Unterlagen einreichen.
  • Ihr braucht Hilfe von euren Eltern beim Ausfüllen wegen Einkommen, Steuernummer, Unterschriften etc.
  • Jedes Jahr muss der Antrag verlängert, sprich drei Monate vor Ablauf der Frist neu gestellt werden (Folgeantrag).
  • Es muss jedes Semester ein spezieller Studiennachweis abgegeben werden (Bescheinigung nach §9 BAföG, bekommt ihr zusammen mit den Studienbescheinigungen).
  • Nach dem vierten Fachsemester braucht ihr eine Leistungsbescheinigung. Eine Übersicht über eure bis dahin bestandenen Module bekommt ihr beim Prüfungsamt. Mit dieser Übersicht und dem entsprechenden Formblatt, geht ihr dann zum BAföG-Beauftragten Eures Fachbereichs. In der Mathematik ist derzeit Prof. Dr. Carsten Schütt dafür zuständig. In der Informatik ist der BAföG-Beauftragt Priv.-Doz. Frank Huch. Da er auch der Geschäftsführer des Prüfungsamts Informatik ist, müsst ihr hier also nur zum Prüfungsamt gehen. Auch wenn ihr den Nachweis nicht erbringen könnt, geht auf jeden Fall zum für euch zuständigen BAföG-Beauftragten. Es gibt Entschuldigungsgründe, die akzeptiert werden.
  • Für Fragen jeglicher Art zum Bafög gibt es eine sehr kompetente und freundliche Beratung beim AStA. Alle Probleme werden dort vertraulich behandelt. Bevor ihr verzweifelt, fragt dort nach, es wurde schon so Manchen aus schwierigen Lagen geholfen.
  • Wenn ihr einen bewilligten BAföG-Bescheid erhalten habt, könnt ihr vom Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ-Gebühr, befreit werden. Dazu müsst ihr euch einen Antrag auf Befreiung beim Studentenwerk Infopoint in der Mensa I holen. Nur noch ausfüllen, mit dem aktuellen Bescheid zum BAföG-Amt, um beides bestätigen zu lassen, und den Antrag an den Beitragsservice schicken.