Protokoll: 2013-12-09: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Fachschaften Informatik & Mathematik
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<titel> Klausuren in digitaler Form</titel> | <titel> Klausuren in digitaler Form</titel> | ||
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<li>Es wird immer ein schriftliches Exemplar für juristische Nachweise benötigt. Dieses ist auch maßgebend für die Bewertung.<intern>Ein Exemplar genügt Frau Winterfeld | <li>Stefan gibt zu Protokoll, da er dieses beim ZStA beantragt hat. Noch ist aber nichts beschlossen. Das Thema wird wohl länger verfolgt. Zumal erkannt wurde, dass es keine einheitlichen Regelungen für digitale Abgaben gibt. Folgendes wurde festgestellt, aber nicht beschlossen: </li> | ||
<li>Die Formulierung, dass die digitale Abgabe der Papierabgabe entspricht, soll überarbeitet werden. | <li>Es wird immer ein schriftliches Exemplar für juristische Nachweise benötigt. Dieses ist auch maßgebend für die Bewertung. Die Form (gebunden etc.) lässt die PVO aber weiterhin offen!<intern>Ein Exemplar genügt Frau Winterfeld. Aktuell sind laut PVO zwei Exemplare definiert. Eines habe ich gefordert mit der Begründung des juristischen Nachweises. Ist zwar entgegen dem Fachschaftsbeschluss, der 0 schriftliche Exemplare vorsah, aber Häkeln und Stricken und Jura finden das zu merkwürdig.</intern></li> | ||
<li>Die Abgabe der Medien soll vielleicht aus der Formulierung gestrichen werden. Gegenvorschläge Sicherheit mit Virenscannern auf Prüfungsamtsrechnern zu gewährleisten, habe ich nicht begrüßt. Ansonsten digitale Abgabeform soll wohl in Einverständnis mit Korrektor geschehen | <li>Die Formulierung, dass die digitale Abgabe der Papierabgabe entspricht, soll überarbeitet werden. Es wird aber eine Zusicherung benötigt um z.B. Dehnung der Abgabefristen und Täuschungen entgegen zu wirken. Hier soll ich mit Frau Winterfeld noch basteln.</li> | ||
<li>Andererseits will man eine digitale Abgabe (Plagiatscheck) verpflichtend.</li> | <li>Die Abgabe der Medien soll vielleicht aus der Formulierung gestrichen werden. Gegenvorschläge Sicherheit mit Virenscannern auf Prüfungsamtsrechnern zu gewährleisten, habe ich nicht begrüßt. Ansonsten digitale Abgabeform soll wohl in Einverständnis mit Korrektor geschehen.</li> | ||
<li>Andererseits will man eine digitale Abgabe (Plagiatscheck) verpflichtend forcieren. Man weiß aber kein Format.</li> | |||
<li>Was beschlossen wurde: Das RZ mit der Evaluation des Sachverhalts beauftragen. Vorschlag ist: RZ-Arbeitsplätze, Linux-Vom-Stick etc. Es ist auch kein einheitliches Abgabeformat diskutiert. Das RZ soll eine Einschätzung abgeben. Vielleicht gibt es ja schon Ressourcen dafür?</li> | <li>Was beschlossen wurde: Das RZ mit der Evaluation des Sachverhalts beauftragen. Vorschlag ist: RZ-Arbeitsplätze, Linux-Vom-Stick etc. Es ist auch kein einheitliches Abgabeformat diskutiert. Das RZ soll eine Einschätzung abgeben. Vielleicht gibt es ja schon Ressourcen dafür?</li> | ||
<li>To be continued.</li> | |||
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Version vom 8. Dezember 2013, 23:57 Uhr
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