Vektor: Finanzen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Fachschaften Informatik & Mathematik
Wechseln zu: Navigation, Suche
Daniel (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Bjk (Diskussion | Beiträge)
K Formatierung und Verlinkung wikifiziert
Zeile 13: Zeile 13:


Um dieses Geld zu erhalten muss im Rathaus ein Antrag gestellt werden.
Um dieses Geld zu erhalten muss im Rathaus ein Antrag gestellt werden.
Das Antragsformular kann man im Internet [http://kiel.de/Aemter_01_bis_20/10/Service_10/Service_10_6/Begruessungsgeld/Begruessungsgeldantrag_09_2007.pdf auf www.kiel.de]
Das [http://kiel.de/Aemter_01_bis_20/10/Service_10/Service_10_6/Begruessungsgeld/Begruessungsgeldantrag_09_2007.pdf Antragsformular] kann man im Internet auf kiel.de
unter "Bürgerservice"/"Begrüßungsgeld für Studierende" herunterladen oder auch im Erdgeschoß des Hochauses mitnehmen.
unter "Bürgerservice"/"Begrüßungsgeld für Studierende" herunterladen oder auch im Erdgeschoß des Hochauses mitnehmen.
Ist der Antrag einmal gestellt kann man seinen Gutschein ab dem 1. Dezember des nächsten Jahres im Rathaus abholen und direkt bei der Stadtkasse einlösen.
Ist der Antrag einmal gestellt kann man seinen Gutschein ab dem 1. Dezember des nächsten Jahres im Rathaus abholen und direkt bei der Stadtkasse einlösen.
Zeile 22: Zeile 22:
anbieten. Darum hier nur ein kleiner Uberblick uber die Sachen, die ihr beachten
anbieten. Darum hier nur ein kleiner Uberblick uber die Sachen, die ihr beachten
solltet:
solltet:
Nicht denken, dass man kein BAföG bekommt, erst den Antrag stellen. Wird
* Nicht denken, dass man kein BAföG bekommt, erst den Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, weiß man wenigstens sicher, dass man keinen Anspruch hat.
dieser abgelehnt, weiß man wenigstens sicher, dass man keinen Anspruch hat.
* Anträge gibt es in der Mensa I, in dem Flur, der nach oben führt. (Ecke Mathematisches Seminar) Geschickt ist es, sich von jedem der ausgelegten Formulare eines zu schnappen (inklusive Erläuterung) und sich alles in Ruhe zu Hause anzusehen. Auf Antragsformular I steht genau drauf, was ihr braucht. Anträge gibt es auch unter [http://www.das-neue-bafoeg.de/ das-neue-bafoeg.de].
 
* Rechtzeitig abgeben (lieber ein paar Monate früher). Im Notfall reicht auch ein unvollständiger oder gar ein formloser Antrag.
Anträge gibt es in der Mensa I, in dem Flur, der nach oben führt. (Ecke
* Ihr braucht Hilfe von euren Eltern beim Ausfüllen wegen Einkommen, Steuernummer, Unterschriften etc.
Mathematisches Seminar) Geschickt ist es, sich von jedem der ausgelegten
* Jedes Jahr muss der Antrag verlängert, sprich zwei Monate vor Ablauf der Frist neu gestellt werden.
Formulare eines zu schnappen (inklusive Erläuterung) und sich alles in Ruhe zu Hause anzusehen.  
* Es muss jedes Semester ein spezieller Studiennachweis abgegeben werden (Bescheinigung nach §48 BAföG, bekommt ihr zusammen mit den Studienbescheinigungen).
Auf Antragsformular I steht genau drauf, was ihr braucht.  
* Nach dem vierten Fachsemester braucht ihr eine Leistungsbescheinigung. Diese bekommt ihr bei einem für euren Fachbereich zuständigen Professor.
Anträe gibt es auch unter http://www.das-neue-bafoeg.de/.
* Sollten tatsächlich noch Fragen auftauchen, so stellt ihr diese am besten den Menschen beim AStA, die haben auch eine sehr schöne Broschüre zu diesem Thema rausgebracht.
 
Rechtzeitig abgeben (lieber ein paar Monate früher). Im Notfall reicht auch
ein unvollständiger oder gar ein formloser Antrag.
 
Ihr braucht Hilfe von euren Eltern beim Ausfüllen wegen Einkommen, Steuernummer, Unterschriften etc.
 
Jedes Jahr muss der Antrag verlängert, sprich zwei Monate vor Ablauf der
Frist neu gestellt werden.
 
Es muss jedes Semester ein spezieller Studiennachweis abgegeben werden
(Bescheinigung nach §48 BAföG, bekommt ihr zusammen mit den Studienbescheinigungen).
 
Nach dem vierten Fachsemester braucht ihr eine Leistungsbescheinigung.
Diese bekommt ihr bei einem für euren Fachbereich zuständigen Professor.
 
Sollten tatsächlich noch Fragen auftauchen, so stellt ihr diese am besten den
Menschen beim AStA, die haben auch eine sehr schöne Broschüre zu diesem
Thema rausgebracht.

Version vom 16. Juni 2009, 22:39 Uhr

Begrüßungsgeld

Die Landeshauptstadt Kiel möchte, dass sich die Studierenden in Kiel wohl fühlen und sich mit der Stadt identifizieren. Eine Zuwendung für Studierende soll die Entscheidung für Kiel als Lernort und Heimatstadt erleichtern.

Im Klartext: Wer höchstens drei Monate vor Studienbeginn nach Kiel gezogen ist und seinen Hauptwohnsitz hier angemeldet hat, bekommt von der Stadt Kiel ein Begrüßungsgeschenk in Höhe von 150 €. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass das Begrüßungsgeld als eigenes Einkommen zählt, so dass in seltenen Fällen die für das Kindergeld zulässige Einkommenshöchstgrenze überschritten wird.

Um dieses Geld zu erhalten muss im Rathaus ein Antrag gestellt werden. Das Antragsformular kann man im Internet auf kiel.de unter "Bürgerservice"/"Begrüßungsgeld für Studierende" herunterladen oder auch im Erdgeschoß des Hochauses mitnehmen. Ist der Antrag einmal gestellt kann man seinen Gutschein ab dem 1. Dezember des nächsten Jahres im Rathaus abholen und direkt bei der Stadtkasse einlösen.

BAföG

An der Uni gibt es viele Leute, die sich mit diesem Thema beschätigen und Hilfe anbieten. Darum hier nur ein kleiner Uberblick uber die Sachen, die ihr beachten solltet:

  • Nicht denken, dass man kein BAföG bekommt, erst den Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, weiß man wenigstens sicher, dass man keinen Anspruch hat.
  • Anträge gibt es in der Mensa I, in dem Flur, der nach oben führt. (Ecke Mathematisches Seminar) Geschickt ist es, sich von jedem der ausgelegten Formulare eines zu schnappen (inklusive Erläuterung) und sich alles in Ruhe zu Hause anzusehen. Auf Antragsformular I steht genau drauf, was ihr braucht. Anträge gibt es auch unter das-neue-bafoeg.de.
  • Rechtzeitig abgeben (lieber ein paar Monate früher). Im Notfall reicht auch ein unvollständiger oder gar ein formloser Antrag.
  • Ihr braucht Hilfe von euren Eltern beim Ausfüllen wegen Einkommen, Steuernummer, Unterschriften etc.
  • Jedes Jahr muss der Antrag verlängert, sprich zwei Monate vor Ablauf der Frist neu gestellt werden.
  • Es muss jedes Semester ein spezieller Studiennachweis abgegeben werden (Bescheinigung nach §48 BAföG, bekommt ihr zusammen mit den Studienbescheinigungen).
  • Nach dem vierten Fachsemester braucht ihr eine Leistungsbescheinigung. Diese bekommt ihr bei einem für euren Fachbereich zuständigen Professor.
  • Sollten tatsächlich noch Fragen auftauchen, so stellt ihr diese am besten den Menschen beim AStA, die haben auch eine sehr schöne Broschüre zu diesem Thema rausgebracht.