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==Begrüßungsgeld==
''Die Landeshauptstadt Kiel möchte, dass sich die Studierenden in Kiel wohl fühlen''
''und sich mit der Stadt identifizieren. Eine Zuwendung für Studierende soll die''
''Entscheidung für Kiel als Lernort und Heimatstadt erleichtern.''
Im Klartext: Wer höchstens drei Monate vor Studienbeginn nach Kiel gezogen ist
und seinen Hauptwohnsitz hier angemeldet hat, bekommt von der Stadt Kiel ein
Begrüßungsgeschenk in Höhe von 150 €. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass
das Begrüßungsgeld als eigenes Einkommen zählt, so dass in seltenen Fällen die
für das Kindergeld zulässige Einkommenshöchstgrenze überschritten wird.
Um dieses Geld zu erhalten muss im Rathaus ein Antrag gestellt werden.
Das Antragsformular kann man im Internet [http://kiel.de/Aemter_01_bis_20/10/Service_10/Service_10_6/Begruessungsgeld/Begruessungsgeldantrag_09_2007.pdf auf www.kiel.de]
unter "Bürgerservice"/"Begrüßungsgeld für Studierende" herunterladen oder auch im Erdgeschoß des Hochauses mitnehmen.
Ist der Antrag einmal gestellt kann man seinen Gutschein ab dem 1. Dezember des nächsten Jahres im Rathaus abholen und direkt bei der Stadtkasse einlösen.

Version vom 8. Juni 2009, 12:27 Uhr

Begrüßungsgeld

Die Landeshauptstadt Kiel möchte, dass sich die Studierenden in Kiel wohl fühlen und sich mit der Stadt identifizieren. Eine Zuwendung für Studierende soll die Entscheidung für Kiel als Lernort und Heimatstadt erleichtern.

Im Klartext: Wer höchstens drei Monate vor Studienbeginn nach Kiel gezogen ist und seinen Hauptwohnsitz hier angemeldet hat, bekommt von der Stadt Kiel ein Begrüßungsgeschenk in Höhe von 150 €. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass das Begrüßungsgeld als eigenes Einkommen zählt, so dass in seltenen Fällen die für das Kindergeld zulässige Einkommenshöchstgrenze überschritten wird.

Um dieses Geld zu erhalten muss im Rathaus ein Antrag gestellt werden. Das Antragsformular kann man im Internet auf www.kiel.de unter "Bürgerservice"/"Begrüßungsgeld für Studierende" herunterladen oder auch im Erdgeschoß des Hochauses mitnehmen. Ist der Antrag einmal gestellt kann man seinen Gutschein ab dem 1. Dezember des nächsten Jahres im Rathaus abholen und direkt bei der Stadtkasse einlösen.