Protokoll: 2014-06-12: Unterschied zwischen den Versionen

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Rechtsverdrehung mit Sekt im Kopf
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       <li><i>Stefan berichtet zum Thema 2*4-Versuche.</i></li>
       <li><i>Stefan berichtet zum Thema 2*4-Versuche.</i></li>
       <li>Herr Müller hätte gerne, dass die Studierenden vor ihrer Exmatrikalation von Fachpersonal beguckt werden. Es ist nach seiner Auffassung fairer als das derzeitige anonyme System. Daraufhin habe ich auf die Regelung in der Informatik aufmerksam gemacht, nach der teilweise Pflicht herrscht, den dritten Versuch mündlich zu gestalten oder dieses zumindest zu beantragen. Herr Müller meint, nach Auskunft von Frau Winterfeld ginge das nicht und wie wir das in die Prüfungsordnung bekommen hätten. Weil wir es konnten. Er wolle es jetzt aber für die Mathematik einführen.</li><li>Anmerkung von Björn zum vorigen Punkt: Die Pflicht besteht in der Informatik nur für den Dozenten das anzubieten. Der Student hat freie Wahl, ob er das möchte. Das ist zudem nicht in der Prüfungsordnung geregelt sondern stehender Beschluss des Prüfungsausschusses (da die Prüfungsordnung zur Art von Wiederholungsprüfungen gar nichts regelt). Was übrigens an anderen Unis/Hochschulen unter unserem Hochschulgesetz in der FPO durchaus gemacht wird: Eine zusätzliche mündliche Nachprüfung (vierter Versuch) nur auf Bestehen, die entsprechend einfach ist, aber auch nicht mit mehr als 4,0 verlassen werden kann.</li>
       <li>Herr Müller hätte gerne, dass die Studierenden vor ihrer Exmatrikalation von Fachpersonal beguckt werden. Es ist nach seiner Auffassung fairer als das derzeitige anonyme System. Daraufhin habe ich auf die Regelung in der Informatik aufmerksam gemacht, nach der teilweise Pflicht herrscht, den dritten Versuch mündlich zu gestalten oder dieses zumindest zu beantragen. Herr Müller meint, nach Auskunft von Frau Winterfeld ginge das nicht und wie wir das in die Prüfungsordnung bekommen hätten. Weil wir es konnten. Er wolle es jetzt aber für die Mathematik einführen.</li><li>Anmerkung von Björn zum vorigen Punkt: Die Pflicht besteht in der Informatik nur für den Dozenten das anzubieten. Der Student hat freie Wahl, ob er das möchte. Das ist zudem nicht in der Prüfungsordnung geregelt sondern stehender Beschluss des Prüfungsausschusses (da die Prüfungsordnung zur Art von Wiederholungsprüfungen gar nichts regelt). Was übrigens an anderen Unis/Hochschulen unter unserem Hochschulgesetz in der FPO durchaus gemacht wird: Eine zusätzliche mündliche Nachprüfung (vierter Versuch) nur auf Bestehen, die entsprechend einfach ist, aber auch nicht mit mehr als 4,0 verlassen werden kann.</li>
     <li>Anmerkung zu Björns Anmerkung: Stimmt. Vielleicht mal global regeln? Oder PAs der Mathematik fragen?</li>
     <li>Anmerkung zu Björns Anmerkung: Stimmt. Idee: Dann besteht nach Winterfeld-Rechtslogik (sie hat es nicht abgesegnet) aber die Möglichkeit auf einen vierten bzw. gar fünften Versuch implizit, da sie fordert, dass die Prüfungen gleichwertigen Charakter haben. Ist eine Klausur vorgesehen, so ist eine Klausur zu schreiben und keine mündliche Prüfung. Somit wäre nach fehlgeschlagener mündlicher Begutachtung noch eine Klausur zu schreiben. Vorteil: Kandidat ist beguckt und der Nasenfaktor ist nicht mehr relevant. Die jetzige Regelung würde ein Fake-Prüfung vorsehen. Wer dann noch jammert, darf dann die Klausur normal mitschreiben und ist erst dann raus. Wer nach dem dritten "Versuch" Anwälte beschäftigen möchte, kann das tun und bekommt automatisch nen vierten Versuch. Wer beim Prüfungsausschuss, Prüfungsamt, Fachschaft oder Studienberater fragt, kann auch einen Hinweis auf Widerspruch bekommen... Nur eine Idee!</li>
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Version vom 12. Juni 2014, 02:34 Uhr

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